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betriebliche Altersvorsorge

 

Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
 

Die bAV ist zum heutigen Zeitpunkt eine der rentabelsten Formen der Altersvorsorge, da sie mit hohen Förderungen in Form von Steuer- und Sozialabgabenersparnis verbunden ist.

 

Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf einen Teil seines Gehaltes, welches der Arbeitgeber an eine entsprechende Einrichtung abführt. Im Laufe seiner Tätigkeit erwirbt der Arbeitnehmer einen Rentenanspruch, der dann im Rentenalter lebenslang ausgezahlt wird.

  

Hierfür stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

 

• Direktversicherung
• Pensionskasse
• Pensionsfonds
• Pensionszusage (Direktzusage)
• Unterstützungskasse